Gesetzliche Krankenkasse
Mit meiner vertragsärtzlichen Kassenzulassung kann ich nur Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr verhaltenstherapeutisch behandeln.
Die Behandlung von gesetzlich Versicherten wird nach Bewilligung durch die Krankenkasse vollständig übernommen. Es entstehen Ihnen aus dem Antragsverfahren selbst keine Kosten.
Private Krankenkasse/Beihilfe
Die Kosten werden in der Regel Ihrem Tarif entsprechend übernommen.
Nehmen Sie vor einem ersten Termin Kontakt zu Ihrer Versicherungen auf und klären Sie die Kostenübernahme.
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten für Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) ab.
Selbstzahler
Die Therapieangebote sind für alle Altersgruppen möglich.
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (s. GOP-Tabelle unten). Ein Kostenvoranschlag kann vorab angefordert werden.
Kostentabelle
Therapeuten sind an eine Gebührenordnung gebunden.
Die zu erwartenden Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler können der beigefügten Tabelle entnommen werden.