Gesetzliche Krankenkasse

Mit meiner vertragsärtzlichen Kassenzulassung kann ich nur Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr verhaltenstherapeutisch behandeln.

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für:

  • 5 Sprechstunden 
  • 2-5 Probatorikstunden 
  • 12 - 60 Kurz- und Langzeittherapiestunden

Private Krankenkasse/Beihilfe

Die Kosten werden in der Regel Ihrem Tarif entsprechend übernommen. 
Nehmen Sie vor einem ersten Termin Kontakt zu Ihrer Versicherungen auf und klären Sie die Kostenübernahme.
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten für Kinder und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Selbstzahler

Die Therapieangebote sind für alle Altersgruppen möglich. 

Die Rechnungslegung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (s. GOP-Tabelle unten). Ein Kostenvoranschlag kann vorab angefordert werden.

Kostentabelle

Therapeuten sind an eine Gebührenordnung gebunden. 

Die zu erwartenden Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler können der beigefügten Tabelle entnommen werden.